Durch den neuen Zuschnitt der Ministerien könnte
der Verbraucherschutz deutlich an Gewicht verlieren. Denn nun wandern
die Themen zwischen drei Ministerien hin und her. Gibt es einen neuen
Gammelfleischskandal, ist der Landwirtschaftsminister gefragt, werden
Kunden im Internet über den Tisch gezogen, der Justizminister. Und
wenn es um den Schutz der Sparer geht, kommt auch noch der
Finanzminister mit ins Spiel. Ob für die Bürger daraus ein höherer
Nutzen entspringt, erscheint da zweifelhaft. Gleichwohl wird erst die
Praxis erweisen, ob das Experiment stärkere oder schwächere
Konsumentenrechte bewirkt. Denn die Aufteilung hat Vor- und
Nachteile. Der Landwirtschaftsminister könnte dazu neigen, den
Interessen der Ernährungswirtschaft Vorrang vor denen der Verbraucher
zu geben. Schließlich ist der Einsatz für die Interessen der Bauern
und der Industrie seine wichtigste Aufgabe. Andererseits kann das
Justizministerium eigenständig Gesetze entwerfen und einbringen. Das
konnten die bisherigen Verbraucherminister kaum einmal. Am Ende wird
der Erfolg der Neuaufteilung davon abhängen, wie ernst beide Minister
die Kunden nehmen.
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