Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Vorratsdatenspeicherung Leutheusser in der Bredouille KNUT PRIES, BRÜSSEL

Rechtlich ist der Fall klar: Deutschland hat die
EU-Regeln in Sachen Datenspeicherung nicht umgesetzt. Dabei ist die
Richtlinie ordnungsgemäß, das heißt unter deutscher Mitwirkung im
EU-Parlament und Ministerrat, verabschiedet worden. Berlin ist zur
Umsetzung verpflichtet. Die EU-Kommission ihrerseits ist gehalten,
dafür zu sorgen, dass die Mitgliedsstaaten das gemeinsame Recht
achten, und gegen Sünder vorzugehen. So weit, so eindeutig. Brüssel
kann sich auch nicht mit Hinweis auf das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts und die Revision des EU-Gesetzes abspeisen
lassen: Was bei der Überarbeitung herauskommt und wann, ist derzeit
noch offen. Leutheusser-Schnarrenberger ist freilich in einer
Zwangslage: Seit ihrem Rücktritt 1996 wegen des Großen Lauschangriffs
steht sie für couragierten Widerstand gegen den Datenappetit
staatlicher Stellen. Diese Haltung ist ihr Markenzeichen. Dass sie es
ausgerechnet in Wahlkampfzeiten verrät, ist nicht zu erwarten. Es
liegt an Angela Merkel, für die Erfüllung der deutschen Rechtspflicht
zu sorgen – und an Leutheusser-Schnarrenberger, sich die Konsequenzen
zu überlegen.

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