Die Unabhängigkeit der Justiz ist notwendiger 
Bestandteil eines Rechtsstaates. Richter dürfen sich nicht von 
sachfremden Erwägungen leiten lassen und müssen stets „ohne Ansehen 
der Person“ urteilen. Dazu haben sie sich mit ihrem Eid verpflichtet 
– und es gibt keinen Grund für die Annahme, dass Richter reihenweise 
bewusst gegen diese Prinzipien verstoßen. Wer an der Unabhängigkeit 
der Justiz zweifelt, bewegt sich deshalb auf schmalem Grat. Trotzdem 
hat eine Erhebung, wie sie nun von zwei Professoren durchgeführt 
worden ist, ihre Berechtigung. Denn mit ihr werden keine bewussten 
Fehlentscheidungen in der Arbeitsgerichtsbarkeit gebrandmarkt, 
sondern vielmehr unbewusste Mechanismen offen gelegt, von denen 
Richter beeinflusst sind. Dafür müssten sie eigentlich dankbar sein, 
bietet es ihnen doch die Möglichkeit, das eigene Verhalten zu 
hinterfragen. In der Studie gingen von 221 Klagen 136 zugunsten der 
Arbeitnehmer aus. An einigen Arbeitsgerichten wurden dabei nahezu 
alle Klagen abgewiesen, woanders gab man hingegen allen statt. Erfolg
oder Misserfolg waren offenbar vom Zufall abhängig. Das darf aber 
nicht sein.
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