Neue Westfälische (Bielefeld): Nächtliche Partys stören Bürger Kein Allheilmittel PETER JANSEN, DÜSSELDORF

Die Einen schwärmen von mediterranem Flair, wenn
sie mitten in der Stadt bis zum Morgengrauen feiern, singen und
trinken – die Anderen klagen über nächtliche Ruhestörung, über Müll
in den Grünanlagen und übel riechende Hauseingänge. Der Versuch der
CDU, Exzesse der neuen nächtlichen Partyszene durch ein Verbot, an
den Brennpunkten Bier, Wein oder Schnaps zu verhindern, wird aber
scheitern. Verfassungsrechtlich nicht haltbar, sagen die Juristen,
praktisch nicht durchsetzbar, sagten die Verwaltungsexperten.
Abfinden will sich aber niemand mit Zuständen, die den Menschen Nacht
für Nacht den Schlaf rauben. Im Rheinland wurden gute Erfahrungen
gemacht mit einem Glasverbot und einer Vereinbarung mit den
umliegenden Geschäften, ab 22 Uhr oder spätestens Null Uhr keinen
Alkohol mehr zu verkaufen. Die Beeinträchtigung durch Scherben und
Splitter ging zurück, die lauten Partys endeten früher. Glasverbot
und Verkaufsstopp könnten rechtlich abgesichert werden. Ein
Allheilmittel, ein Patentrezept gegen nächtliche Ruhestörungen,
Randale und gewalttätige Ausschreitungen sind diese Maßnahmen auch
nicht, aber sie können helfen. Auch gegen die Lärmbelästigung durch
den Autoverkehr, durch vorbeirasende Güterzüge und laute Flugzeuge
gibt es keinen absoluten Schutz.

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