Neue Westfälische (Bielefeld): Neuregelung der Winterreifen-Pflicht Juristische Stolperfalle ANNIKA FALK

Bereits bei der Bundesratsentscheidung zur neuen
Winterreifen-Regelung im Dezember 2005 wurde der damalige
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee kritisiert: Die Vorschrift
sei nicht konkret genug. Zur Verwirrung hat der SPD-Politiker dann
noch beigetragen, als er sagte, ein geeigneter Reifen könne unter
Umständen auch ein guter Sommer- oder Ganzjahresreifen sein. Diese
Ungenauigkeit wird jetzt zur juristischen Stolperfalle. Denn das
Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg stärkt die Rechte der
Autofahrer. Wer gegen Bußgelder klagt, kann auf Erfolg hoffen. Zwar
ist trotz Praxistests noch nicht ganz klar, ob neue Sommerreifen
nicht sogar besser sind als abgefahrene Winterreifen. Doch Kern des
Problems ist, dass Autofahrer ihre Geschwindigkeit im Winter – egal
mit welchen Reifen – nicht den Witterungsbedingungen anpassen. Muss
in Deutschland wirklich alles vorgeschrieben werden? Bald zieht dann
noch Brüssel nach, will eine EU-weite Definition von Winterreifen
vorschreiben. Doch was für Straßen im Allgäu oder in Lappland gilt,
muss noch lange nicht für Flensburg oder Sizilien zutreffen.

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