Neue Westfälische (Bielefeld): NRW-Gericht bestätigt Streikverbot für Beamte Die Uhr tickt MATTHIAS BUNGEROTH

Bislang sind die Gerichte in Deutschland in
ihrer übergroßen Mehrzahl ebenso eindeutig wie kompromisslos: Ein
Streikrecht für Beamte, das geht nicht, sagen sie. Doch wenn nicht
alles täuscht, dann tickt auch in diesem wichtigen tarifpolitischen
Feld die Uhr. Denn längst ist die Realität im öffentlichen Dienst so,
dass in vielen Rathäusern sowie anderen Dienststellen Beamte und
Angestellte Seite an Seite arbeiten, nicht selten haben sie sogar
gleiche Aufgabenfelder zu bestellen. Alle Jahre wieder gilt deshalb
in Zeiten der Tarifrunden das ungeschriebene Gesetz, dass die
streikberechtigten Angestellten des öffentlichen Dienstes die Pflöcke
der Tarifstruktur einrammen und ihre beamteten Kolleginnen und
Kollegen wichtige Eckdaten davon in aller Regel in ihren Tarif
übernehmen. Doch „Streikrecht ist Menschenrecht“, argumentieren
Gewerkschaften wie die GEW und mahnen deshalb die gleichen Rechte in
diesem Bereich grundsätzlich auch für Beamte an. Eine Forderung, der
sich die Tarifparteien angesichts der sich immer schneller wandelnden
Arbeitswelt nicht auf Dauer werden entziehen können.

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