Das Einzige, was an dem Urteil des
Landesverfassungsgerichts in Münster erstaunt, ist die Tatsache, dass
es überhaupt zu diesem Verfahren kommen musste. Die obersten Richter
des Landes haben sich schlicht an das jedermann einsichtige Prinzip
gehalten: „Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.“ Auf die
konkrete Klage übertragen heißt das: Wenn Bund und Land den Kommunen
neue Aufgaben übertragen bei der Betreuung von Kindern im Alter
zwischen einem und drei Jahren, dann müssen sie ihnen auch die
erforderlichen finanziellen Mittel dafür zugestehen. Der damals
verantwortliche Familienminister Armin Laschet und die
CDU/FDP-Regierung, der er angehörte, haben sich dagegen gerne und oft
damit gebrüstet, wie viel neue Betreuungsplätze für Kleinkinder sie
schaffen würden. Bei der Bezahlung haben sie die Kommunen aber
schnöde im Stich gelassen. Dabei haben sie selbst 2004 das
Konnexitätsprinzip in der Landesverfassung verankert. Bei ihren
Attacken auf die Schuldenmacherei der neuen Regierung sollten sich
CDU und FDP bei den jetzt fälligen erheblichen Mehrausgaben für die
Kinderbetreuung zurückhalten. Diese Schulden haben sie verursacht.
Die rot-grüne Minderheitsregierung muss jetzt die Suppe auslöffeln,
die ihr Schwarz-Gelb eingebrockt hat.
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