Neue Westfälische (Bielefeld): Oberverwaltungsgericht untersagt Schulversuch in Finnentrop Rüffel für die Politik PETER JANSEN, DÜSSELDORF

Die rot-grüne Regierung hat sich ihre zweite
Klatsche vor Gericht eingefangen. Nachdem das Verfassungsgericht im
März den Nachtragshaushalt kippte, untersagte jetzt das
Oberverwaltungsgericht die Einrichtung der Gemeinschaftsschule in
Finnentrop. Die Begründung ist einleuchtend: Es handelt sich in
Wahrheit nicht um einen Schulversuch, der nach dem Schulgesetz
zulässig ist, sondern das Ministerium hält die neue Schulform auf
jeden Fall schon jetzt für geeignet. Für die Landesregierung ist der
Rüffel aus Münster überaus peinlich. Schließlich hat das Gericht
keine prinzipiellen Einwände gegen Gemeinschaftsschulen. Es bemängelt
lediglich, dass sich Düsseldorf bei der Genehmigung nicht genügend
Mühe gegeben hat. Glück hat Rot-Grün, dass das Urteil nur Finnentrop
betrifft und nicht die anderen Neugründungen. Dumm stehen jetzt auch
CDU und FDP da. Hätten sie beim Verfassungsgericht gegen die
Gemeinschaftsschule geklagt, hätten sie der rot-grünen Regierung eine
schwere Niederlage zufügen können. Das haben sie schlicht
verschlafen. Jetzt nach Einstellung des Schulversuchs zu rufen soll
davon nur ablenken.

Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de