Neue Westfälische (Bielefeld): Rücknahmepflicht bei alten Elektrogeräten¶ Gesetz allein reicht nicht¶ VON AMINA VIETH¶

Weg von der Wegwerfgesellschaft und hin zum
bewussten Umgang mit den begrenzten Ressourcen, die Hersteller in die
Pflicht nehmen, den Fokus auch auf die Langlebigkeit der Produkte
richten – das ist der richtige Ansatz. Er reicht jedoch noch lange
nicht aus. Denn nur, wenn auch die Verbraucher sich darüber bewusst
werden, wie wichtig das Recyceln ist, kann die Rücknahmepflicht bei
Elektrogeräten erfolgreich sein. Bisher sorgt der Mangel an Angeboten
zum fachgerechten Entsorgen dafür, dass viele Menschen ihre Handys in
den Hausmüll, den Gelben Sack oder die Wertstofftonne werfen. Das
angestrebte Gesetz, nach dem ausgediente Elektrogeräte in größeren
Fachmärkten abgegeben werden können, kommt da wie gerufen für den
umweltbewussten Verbraucher. Doch leider ist nicht jeder Konsument
umweltbewusst, und es gibt noch zu viele Verbraucher, die sich nicht
darum scheren, was mit ihren alten Geräten passiert. Die den
ausgedienten Föhn oder Toaster auch gern mal einfach in der Mülltonne
versenken, selbst wenn es Alternativen gibt. Der ignorante, aber auch
der unwissende Konsument, dem die Konsequenzen seines Handelns nicht
klar sind, müssen zum Um- und Nachdenken bewegt werden. Denn nur wenn
die Menschen bereit sind mitzumachen und die Angebote nutzen, können
sie ihren angestrebten Zweck erfüllen.

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