Neue Westfälische (Bielefeld): Urteil zum Kopftuchverbot Zwiespältig Sigrun Müller-Gerbes

Das Urteil zum Kopftuchverbot ist ein Sieg für
die Gleichberechtigung der Religionen. Und es ist eine Niederlage für
das Gebot der weltanschaulichen Neutralität unserer Schulen.
Karlsruhe hat erfreulich deutlich gemacht: Das Nonnenhabit oder eine
jüdische Kippa zu erlauben, ein muslimisches Kopftuch aber zu
verbieten ist mit der Verfassung nicht zu vereinbaren. Andererseits,
und das ist alles andere als erfreulich, rückt das Gericht ab vom
Grundsatz der Trennung von Religion und Staat. In früheren Urteilen
hatte es das Recht von Schülern und Eltern betont, in der Schule
keine religiösen Symbole „aufgedrängt“ zu bekommen, und im Grundsatz
festgelegt, dass Kruzifixe in Klassenräumen nichts zu suchen haben.
Dieses Neutralitätsgebot gilt nun beim Kopftuch nicht mehr:
Lehrerinnen, die Vorbild sein sollen für die Kinder, tragen
gleichzeitig ihr religiöses Bekenntnis offen zur Schau. Das Gericht
hält das Kopftuch zwar nicht in jedem Einzelfall für zulässig: Wenn
der Schulfrieden gestört werde, könne es verboten werden. Hier aber
wird das Urteil endgültig schwierig. Denn eine Definition für den
„Schulfrieden“ findet sich nicht. Und so wird das Problem dort
abgeladen, wo es ohnehin schon genug Sorgen bereitet: in den Schulen
selbst.

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