Neue Westfälische (Bielefeld): Verfassungsexperte: V-Leute müssen für NPD-Verbot nicht komplett abgezogen werden

Der Bielefelder Verfassungsrechtler Prof. Dr.
Christoph Gusy hält einen vollständigen Abzug der V-Leute für ein
Verbot der NPD rechtlich nicht für zwingend erforderlich. „Über den
Inhalt und die Bedeutung des Beschlusses des
Bundesverfassungsgerichts von 2003 wird viel spekuliert. Ich bin nach
diesem Beschluss nicht sicher, dass überhaupt alle V-Leute abgezogen
werden müssten“, sagte Gusy der in Bielefeld erscheinenden Neuen
Westfälischen (Mittwochsausgabe). Der Beschluss sei in einer sehr
konkreten Sitaution ergangen, in der die Exekutive versucht habe, das
Verfassungsgericht „an der Nase herumzuführen.“ Dennoch müssten die
Anforderungen, die damals gestellt wurden, bei einem neuen
Verbotsverfahren erfüllt sein. „Das bedeutet im Klartext:
Insbesondere auf absoluten Leitungsebenen dürfen V-Leute nicht
eingesetzt werden. Darauf müsste man unmittelbar davor und für die
Dauer des Verfahrens verzichten.“ Die NPD sei in ihrem Auftreten und
in ihrer Programmatik klar eine verfassungsfeindliche Partein im
Sinne von Artikel 21, Absatz 2, sagte Gusy. „Ich halte dann das
Verfahren für sehr aussichtsreich.“

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