Neuer Personalausweis: Vergabestelle für Berechtigungszertifikate nimmt Betrieb auf

1. November 2010 kann der neue Personalausweis in den Bürgerämtern der Kommunen beantragt werden. Mit der im neuen Dokument integrierten eID-Funktion können sich Bürgerinnen und Bürger künftig im Internet einfach und verlässlich ausweisen. Bereits zum 1. Mai 2010 ist ein wichtiger Teil des zugrundeliegenden "Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" in Kraft getreten: Mit der Aufnahme des Wirkbetriebs der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate im Bundesverwal-tungsamt können Anbieter, die ihre personalisierten Dienste auf Basis einer Authentisierung mit dem neuen Personalausweis anbieten wollen, die dafür erforderlichen Berechtigungen beantragen. Erste Anträge sind bereits gestellt worden.<br />
"Mit dem neuen Personalausweis setzt Deutschland Standards für das Identi-tätsmanagement und den Datenschutz in der Online-Welt. Nutzer und Anbieter können auf der Grundlage staatlicher Berechtigungszertifikate künftig darauf vertrauen, mit wem sie ihre elektronischen Geschäfte abwickeln", sagte Cornelia Rogall-Grothe, IT-Beauftrage der Bundesregierung und Staatssekretärin im Bundesinnenministerium.<br />
Die staatliche Vergabestelle für Berechtigungszertifikate prüft die Anträge der Diensteanbieter und erteilt die Berechtigungen, wenn alle gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Sie legt darüber hinaus fest, welche Datenkategorien ein Dienst aus dem Personalausweis abfragen darf. Das Berechtigungszertifikat ermöglicht dem Anbieter, nur die Datenfelder aus dem Personalausweis auszulesen, die für den Geschäftsabschluss benötigt werden. Bei Missbrauch oder Verstößen können die Berechtigungen zurückgenommen und Bußgelder verhängt werden.<br />
"Sicherheit, Vertrauen und Transparenz sind die wesentlichen Aspekte bei der Nutzung der eID-Funktion des neuen Personalausweises", erklärte Chris-toph Verenkotte, Präsident des Bundesverwaltungsamtes. "Die Vergabestelle befindet sich in enger Abstimmung mit den Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, so dass wir nach einer Prüfung schnell und nachhaltig auf einen Missbrauch der Berechtigung reagieren werden."<br />
Seit Freitag ist auch das Internetangebot zum neuen Personalausweis online. Unter <a href=“http://www.personalausweisportal.de“>www.personalausweisportal.de</a>können sich Bürgerinnen und Bürger, Firmen und Verwaltungen umfassend über den neuen Ausweis informieren. Das Informations- und Serviceportal gibt Auskünfte zu den neuen Funktio-nen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten. Diensteanbieter können über die Website ihre Anträge auf die Erteilung von Berechtigungszertifikaten bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate stellen.<br />
Weitere Informationen finden Sie unter <a href=“http://www.bmi.bund.de“>www.bmi.bund.de</a>, <a href=“http://www.cio.bund.de“>www.cio.bund.de</a>, <a href=“http://www.bundesverwaltungsamt.de“>www.bundesverwaltungsamt.de</a> sowie <a href=“http://www.personalausweisportal.de“>www.personalausweisportal.de</a>. <br />
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Bundesministerium des Innern<br />
Alt-Moabit 101D<br />
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