neues deutschland: Anwältin Heinecke sieht gravierende Widersprüche im Fall Jalloh

Die Rechtsanwältin Gabriele Heinecke hat sieht Widersprüche in
der jüngsten Entscheidung im Fall des Asylbewerbers Ouhry Jalloh, der 2005 in
einer Dessauer Polizeizelle verbrannt war. Vergangene Woche hat das
Oberlandesgericht (OLG) Naumburg den Fall endgültig zu den Akten gelegt. Einen
sogenannten Klageerzwingungsantrag des Bruders des Toten, Saliou Diallo, hatte
es als unzulässig zurückgewiesen.

Heinecke, die an dem Verfahren als Nebenklägerin beteiligt ist, sagte der
Tageszeitung „neues deutschland“ (Dienstagausgabe), das OLG-Schreiben biete
viele »Angriffspunkte«. Die darin enthaltenen Argumente seien »von A bis Z
unzutreffend« und seit langem durch die Fallakten »widerlegt«. Entgegen längst
aktenkundigen Beweisen halte das Gericht weiter an der These der
„Selbstentzündung“ Jallohs fest. Aus Mangel an Argumenten greife das OLG auf
Mutmaßungen zurück. So schreibe es, es könnte ein zweites Feuerzeug existiert
haben, mit dessen Hilfe es Jalloh gelungen sein könnte, die feuerfeste Matratze,
an die er gefesselt war, in Brand zu stecken. Im Zuge der Ermittlungen war ein
Feuerzeug sichergestellt worden, das aber erst deutlich nach dem Tod Jallohs
plötzlich aufgetaucht war.

Trotz der Widersprüchlichkeit der OLG-Entscheidung hält Heinecke eine Beschwerde
dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht für schwierig. Denn für deren
Erarbeitung hätten die Anwältinnen der Nebenklage lediglich einen Monat Zeit,
obwohl die formalen Anforderungen sehr hoch seien. Gefordert sei eigentlich die
Staatsanwaltschaft. Die aber habe über die Jahre meist eher gegen die Nebenklage
gearbeitet, statt zur Aufklärung des Falles beizutragen, beklagte Heinecke.

Es hatte erklärt, nach wie vor spreche „vieles“ dafür.

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