Ungenügend, dringender Nachbesserungsbedarf,
Gummiparagrafen für Arbeitgeber, Rechtsunsicherheiten – das sind die
Reaktionen von Opposition, Gewerkschaften und Arbeitgebern auf den
gestern beschlossenen Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz. Die
Meinung der Arbeitgeberseite lassen wir mal außen vor. Haben doch
Lidl, Telekom und Co. eindrucksvoll bewiesen, dass ihnen der Schutz
der Privatsphäre ihrer Beschäftigten am Allerwertesten vorbei geht
und mit ihrem Verhalten die Bundesregierung an ihr im
Koalitionsvertrag festgehaltenes Vorhaben erinnert. Zwar enthält der
jetzt beschlossene Entwurf wichtige Einschränkungen, wie etwa das
Verbot, heimlich in Betriebsräumen Überwachungskameras anzubringen
oder Begrenzung der Ausforschung von Bewerbern im Internet. Das ist
alles besser als das, was es bislang an Gesetzen gab, nämlich nahezu
nichts. Doch gut ist der Entwurf deshalb noch lange nicht. Viele
Bestimmungen haben Hintertüren, sind schwammig. Die Frage nach z.B.
sexueller Identität, Ethnie und Weltanschauung sollte den Arbeitgeber
nichts angehen – ausgenommen bestimmte Fragen bei Tendenzbetrieben
wie Kirchen, Parteien oder Medien. Wenn der Beschäftigtendatenschutz
dieser Bundesregierung schon kein eigenes Gesetz wert ist, muss der
vorliegende Entwurf wenigstens so geändert werden, dass er seinen
Namen verdient und eben nicht »Interessenausgleich« mit den
Unternehmern ist.
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