Die Staatsanwaltschaft Berlin wird nicht juristisch
gegen Demonstranten vorgehen, die bei Protesten gegen den türkischen
Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan die Parole »Erdogan ist ein
Mörder und Faschist« rufen. Das geht aus der Antwort der Berliner
Senatsverwaltung für Inneres auf eine Anfrage des
Linkspartei-Abgeordneten Hakan Tas hervor, die der Tageszeitung
»neues deutschland« (Wochenendausgabe) vorliegt. Demnach obliege die
strafrechtliche Bewertung verbaler Äußerungen im Rahmen von
öffentlichen Kundgebungen in erster Linie den
Strafverfolgungsbehörden und gegebenenfalls im weiteren Verfahren
auch den damit befassten Strafgerichten. »Hinsichtlich der Losung
–Erdogan ist ein Mörder und Faschist– vertritt die Staatsanwaltschaft
Berlin die Auffassung, dass eine Strafbarkeit unter Berücksichtigung
der vorbezeichneten Schutzwirkung von Artikel 5 Absatz 1 GG
grundsätzlich nicht anzunehmen ist«, heißt es in der Antwort auf die
Schriftliche Anfrage. Soll heißen: Die Äußerung wäre durch die im
Grundgesetz garantierte freie Meinungsäußerung gedeckt. Im Rahmen
einer kurdischen Kundgebung am 18. August dieses Jahres auf dem
Berliner Alexanderplatz hatte dagegen die Polizei die Personalien
mehrerer Kundgebungsteilnehmer aufgenommen, weil diese die genannte
Parole gerufen haben sollen. An diesem Freitag und Samstag sind wegen
des Staatsbesuches Erdogans erneut zahlreichen Demonstrationen und
Kundgebungen gegen den türkischen Staatspräsidenten in der Hauptstadt
geplant.
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