Schritt für Schritt kippt das
Bundesverfassungsgericht die Benachteiligungen homosexueller
Lebenspartner. Vor zehn Monaten stärkte das Gericht in der
Hinterbliebenenrente die Rechte verheirateter Schwuler und Lesben.
Diese Linie setzt sich nun im Erbrecht fort. Bei rechtlicher Prüfung
wird klar, dass die Schlechterstellung nur deshalb existiert, weil
bei Einführung der Homo-Ehe 2001 noch nicht gleich sein durfte, was
sich vermeintlich nicht gehört. Denn das »Abstandsgebot« zur Ehe galt
nur bei den Rechten der Partner. Die Ehepflichten waren von Anfang an
enthalten. Das erweist sich nun als Hebel für homosexuelle Paare,
politisch und vor den höchsten Gerichten gleiche Rechte zu erkämpfen.
Noch ist in vielen Gesetzen die Benachteiligung von eingetragenen
Lebenspartnern enthalten. Rechtlich legitimierbar sind sie nicht. Die
Union, an der die völlige Gleichstellung maßgeblich scheitert, sollte
nicht warten, bis die Karlsruher Richter mit derselben Begründung
weiter Gesetz um Gesetz kassieren. Und die vielen Menschen, die über
politische Lager hinweg an diesem Punkt hinter der Union stehen,
sollten die gesellschaftlichen Realitäten zur Kenntnis nehmen:
Homosexuelle sind normale Menschen, sie leben in Partnerschaften,
wünschen sich Kinder. Was ist dabei? Logische Konsequenz wäre, das
überflüssige Sondergesetz für Homosexuelle ganz zu streichen. Und
dann ab in die nächste Runde mit dem Angriff auf die Privilegierung
der Ehe – ob homo- oder heterosexuell.
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