Zu Jahresbeginn hatte die Internationale
Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) Deutschland eine
Liste über 50 Lieferungen deutscher Firmen übergeben, die zwischen
1982 bis 1993 möglicherweise Zulieferer für das syrische
Chemiewaffenprogramm waren. Die Bundesregierung beauftrage den
Generalbundesanwalt mit den Ermittlungen. Auf Nachfrage der in Berlin
erscheinenden Tageszeitung „neues deutschland“ (Freitagausgabe)
bestätigte die oberste Ermittlungsbehörde, dass man noch immer „mit
dem Sachverhalt befasst“ sei. Bisher hätten sich aber „keine
zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Straftaten ergeben, die
der Zuständigkeit der Bundesjustiz unterfallen könnten. Die Prüfung
des Vorgangs dauert allerdings noch an.« Der ehemalige
UN-Waffeninspekteur und jetztige Bundestagsabgeordnete der
Linksfraktion Jan van Aken, der bereits Ende März Strafanzeige gegen
Unbekannt wegen „Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und
Kriegsverbrechen bzw. Mord“ gestellt hatte, verlangt gegenüber „nd“,
dass endlich ernsthaft „gegen die deutschen Exporteure des Todes“
ermittelt wird. Zudem müsse die Bundesregierung „endlich ihre
Exportpraxis ändern und gefährliche Dual-Use-Gütern nicht länger an
Staaten liefern, die der Chemiewaffenkonvention noch immer nicht
beigetreten sind“.
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