neues deutschland: Grüne warnen vor Aufweichung des Parlamentsvorbehalts bei Auslandseinsätzen

Vor der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts
an diesem Mittwoch über die Bundeswehrmission zur Evakuierung von
EU-Bürgern aus Libyen bekräftigen die Grünen die Bedeutung ihrer
Klage: »Die Bundesregierung versucht, die Schwelle für
zustimmungsbedürftige Einsätze durch die Hintertür mit der
Nicht-Mandatierung des Pegasus-Einsatzes anzuheben«, warnt der grüne
Verteidigungspolitiker Frithjof Schmidt gegenüber der Tageszeitung
„neues deutschland“ (Mittwochausgabe). Schmidt wird für seine
Fraktion die Verhandlung in Karlsruhe verfolgen.

Aus Sicht der Grünen geht es bei der Klage von 2011 um
grundsätzliche Fragen der parlamentarischen Demokratie und die Rechte
der Abgeordneten. „Wer entscheidet, wenn Soldatinnen und Soldaten in
einen gefährlichen Einsatz entsendet werden, das Parlament oder die
Exekutive?“

Schmidt weist die Position der Bundesregierung zurück, bei dem
Bundeswehreinsatz habe es sich um eine humanitäre Mission gehandelt,
die nicht mandatierungspflichtig ist. „Ob ein Einsatz
mandatierungspflichtig ist, hängt nicht mit der Frage zusammen, ob
dieser humanitär ist“, erklärt der Grünenpolitiker. Ausschlaggebend
sei allein die Frage, ob zum Zeitpunkt der Einsatzentscheidung eine
reale Gefahr besteht, dass es zu einem Waffeneinsatz kommt und
Deutschland in bewaffnete Auseinandersetzungen verstrickt wird. Dies
sei bei der Pegasus-Mission der Fall gewesen, wie selbst der Sprecher
des Auswärtigen Amtes eingeräumt habe.

Sorgen bereitet den Grünen auch die Kommission zum
Parlamentsbeteiligungsgesetz unter der Führung des ehemaligen
Verteidigungsministers Volker Rühe. Linke und Grüne boykottieren die
Kommission. „Wer sich die Fragestellungen betrachtet, kann nur
befürchten, dass es hier einzig und allein um die Relativierung der
Parlamentsrechte geht“, erklärt Schmidt.

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