Die gute Nachricht ist: Der Staat Venezuela kann
nicht pleitegehen. Die schlechte Nachricht ist: Das liegt an einem
fehlenden Insolvenzrecht für Länder. Ein Staat kann zahlungsunfähig
werden, weil er nicht mehr in der Lage ist, fristgemäß Zins- und
Tilgungszahlungen zu leisten, umstrukturiert oder abgewickelt werden
wie ein Unternehmen nach klaren rechtlichen Regelungen kann er nicht.
Der Weg für einen geordneten Neuanfang ist versperrt. Griechenlands
Linksregierung, die sich widerwillig dem Willen der Troika unterwarf,
ist dafür ein besonders illustres Beispiel. Venezuela ist fraglos
klamm. Wie sollte das anders sein bei einem Land, dessen
Deviseneinnahmen zu über 90 Prozent von Erdöl abhängen, einem
Produkt, das sich seit 2014 in Niedrigpreisbereichen bewegt und
Venezuela mit nach unten gezogen hat. Ob Venezuela nun teilweise
zahlungsunfähig ist, wie manche Ratingagenturen behaupten, oder nur
teilweise zahlungsunwillig, aus Protest gegen eine vermutete
Gläubigerverschwörung, ist unerheblich. Entscheidend ist: Ein
staatliches Insolvenzrecht ist mehr als überfällig: Ein solches
Verfahren könnte einen gerechten Ausgleich zwischen dem Schuldnerland
und seinen Gläubigern herstellen und die Interessen der betroffenen
Bevölkerung wahren. Wie in jedem privaten Insolvenzverfahren wären
auch hierbei die Investoren, die in Erwartung hoher Renditen
investiert haben, angemessen an den Kosten für die Insolvenz
beteiligt. Bisher zahlt die Bevölkerung die Zeche.
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