neues deutschland: Netzexpertin: Informationsverbot zu Abtreibungen beeinflusst Internet-Suchmaschinen

Das in Deutschland geltende Informationsverbot über
Schwangerschaftsabbrüche aus Paragraf 219a spiegelt sich nach Ansicht
der Netzexpertin Tina Reis „direkt in den Google-Suchergebnissen
wieder“. Weil in der Bundesrepublik Ärztinnen und Ärzte sowie
Kliniken nicht über das Thema informieren dürften, zeige die
Suchmaschine Google beim Stichwort „Abtreibung“ Seiten aus dem
Ausland sowie von Abtreibungsgegnern an, sagte Reis im Interview mit
der Tageszeitung „neues deutschland“ (Montagausgabe).
Christlich-fundamentalistische Abtreibungsgegner nutzten das
Informationsdefizit aus „und optimieren ihre Websites, um an die
Zielgruppe ungewollt Schwangerer heranzukommen, die über einen
Abbruch nachdenken“. Sie versuchten, „Schwangere durch Manipulation,
Täuschung und Druck von einem Schwangerschaftsabbruch abzuhalten.“

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