Thüringen hat in einer Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofes vom Mittwoch 81 Millionen Euro
zugesprochen bekommen, kann sich des Geldes aber offenbar noch nicht
sicher sein. Wie die in Berlin erscheinende Tageszeitung „neues
deutschland“ (Donnerstagausgabe) erfuhr, könnte die EU-Kommission die
einst zugesprochenen Fördermittel erneut zurückfordern, wenn sie
einen beim ersten Mal gemachten Formfehler nicht wiederholte. Die von
Deutschland vor dem Gerichtshof eingelegte Klage der Bundesrepublik
müsste dann in der Sache entschieden werden. Dabei geht es um die
Frage, ob die EU-Kommission bei ihrer Rückforderung zu Recht von
einigen entdeckten »Fehlverwendungen« der Fördermittel auf eine
unkorrekte Verwendung in allen Projekten des Programms schließen
durfte.
Wie das Bundeswirtschaftsministerium der Zeitung mitteilte, hat
die EU-Kommission in weiteren Fällen Rückforderungsentscheidungen
gegen Deutschland auf solche „Extrapolationen“ gestützt. Einige
Klagen der Bundesregierung seien noch anhängig. Materiell betroffen
seien verschiedene Bundesländer. Es handele sich jedoch um einige
wenige Altfälle. Seit der Förderperiode 2000-2006 habe die
Extrapolation eine »unangreifbare Rechtsgrundlage«.
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