Wenn es darum geht, Menschenrechtsverletzungen in 
anderen Staaten anzuprangern, ist die offizielle Bundesrepublik meist
ganz vorne. Und meistens folgt der Hinweis, dass es so etwas in 
»unserer Demokratie« nicht gebe. Gibt es aber. Doch die 
offensichtlichen Verstöße werden ignoriert, geleugnet oder 
zurechtgelogen – zu oft mit Erfolg. Diesmal jedoch nicht. Wozu 
deutsche Institutionen nicht fähig oder willens waren, hat nun der 
Europäische Menschengerichtshof klargestellt: Die Freiheitsentziehung
zweier Demonstranten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm war 
rechtswidrig. Menschenrechtswidrig. Zwar hatten die Richter in 
Strasbourg nur über den Fall der beiden Klageführer zu entscheiden. 
Ein Einzelfall ist das, was den beiden passierte, jedoch keineswegs. 
Stundenlange Polizeikessel, die Ingewahrsamnahme auf Verdacht, ohne 
dass eine Straftat vorliegt, oder zuletzt das Festhalten von 
Hunderten Castorgegnern unter freiem Himmel gehören mittlerweile zum 
festen und vor allem immer häufiger angewandten Repertoire 
staatlicher Repression gegen Demonstranten. Menschen, die ihr im 
Grundgesetz verbrieftes Recht wahrnehmen wollen – wenn sie denn 
gelassen werden. Proteste sind die Reaktion der Bürger und 
Bürgerinnen auf aus ihrer Sicht verfehlte, unterlassene oder 
gescheiterte Politik. Fehlen den Verantwortlichen dann die 
demokratischen Antworten – die Politik zu ändern wäre eine gute – 
wird diese Lücke auch in »unserer Demokratie« mit Polizeieinsätzen 
gestopft. Das ist die falsche Antwort für eine richtige Demokratie.
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