Nur noch 24,96 Prozent der Berlinerinnen und
Berliner gehörten zum Jahresende 2016 der evangelischen oder
katholischen Kirche an. Das ergibt die Antwort der
Justizsenatsverwaltung auf eine Anfrage des LINKE-Abgeordneten
Sebastian Schlüsselburg, die der in Berlin erscheinenden Tageszeitung
»neues deutschland« vorliegt. Allein 2016 traten knapp 8667
Hauptstädter aus der Evangelischen Kirche
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) aus, 5298 kehrten
der katholischen Kirche den Rücken.
Damit sank die Gesamtzahl leicht gegenüber 2015 mit knapp 14.278
Austritten (2016: 14.118 Austritte) beider Konfessionen. Seit 2007
hat die Zahl der Protestanten in der Hauptstadt von rund 688.696 auf
etwa 584.731 abgenommen, ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung sank von
20,53 Prozent auf 15,93 Prozent. Absolut hat die Zahl der Katholiken
seit 2007 sogar leicht zugenommen, von 318.492 auf 331.431.
Allerdings sank wegen des starken Zuzugs in die Hauptstadt auch der
Anteil der Papsttreuen – von 9,5 Prozent auf 9,03 Prozent.
»Wenn in Berlin weniger als ein Viertel der Bevölkerung überhaupt
noch Mitglied der Kirchen ist, müssen bestimmte staatliche
Privilegien der Kirchen endlich infrage gestellt werden: Die
Kirchensteuer gehört abgeschafft. Grundrechte und Arbeitnehmerrechte
müssen auch in den Kirchen und Religionsgemeinschaften und in deren
Einrichtungen Geltung haben«, sagte Justizexperte Schlüsselburg dem
»neuen deutschland«. Das gelte insbesondere für das Streikrecht, das
Betriebsverfassungsgesetz und die Abtreibung. Die LINKE achte
durchaus die Kirchen und Religionsgemeinschaften, erklärte der
Abgeordnete. »Allerdings brauchen wir endlich eine institutionelle
Trennung von Kirche und Staat«, so Schlüsselburg.
Seit 30. April 2014 kostet in Berlin der Kirchenaustritt eine
Verwaltungsgebühr von 30 Euro. Anscheinend nutzten viele in den
ersten Monaten 2014 noch schnell die Gratis-Austrittsmöglichkeit:
18.425 Berliner kehrten den Kirchen den Rücken – ein Allzeithoch.
Zusammengerechnet vier Vollzeitmitarbeiter sind bei den Berliner
Amtsgerichten dafür zuständig.
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