Neues Deutschland: zum BAG-Urteilüber Tarifverträge

Die Entscheidung hatte sich angekündigt. Das
Bundesarbeitsgericht hat die Tarifeinheit gekippt. Fortan können in
einem Betrieb mehrere Tarifverträge gelten. Die
Spartengewerkschaften gehen gestärkt aus diesem Urteil hervor. Die
Großgewerkschaft ver.di, aus der beispielsweise die Vereinigung
Cockpit für Piloten und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund
ausgetreten sind, sieht sich nun verstärkter Konkurrenz gegenüber,
die aber das Tarifgeschäft durchaus beleben könnte – der von den
Arbeitgebern gefürchtete »Überbietungswettbewerb«. Aber auch die
»gelben«, die arbeitgebernahen christlichen Gewerkschaften werden
durch das Urteil gestärkt. Mit ihnen wird sich die IG Metall in ihren
Branchen stärker auseinandersetzen müssen und das ist eine reale
Gefahr – der von den Gewerkschaften gefürchtete
»Unterbietungswettbewerb« in Tarifauseinandersetzungen. Die
Spartengewerkschaften sind nun in der Verantwortung. Sie stehen seit
jeher unter dem Verdacht, unsolidarisch zu sein, nur für ihre eigenen
Interessen zu streiten. Sie müssen jetzt beweisen, dass sie ihre
durch das Urteil neu gewonnene Stärke im Sinne aller Beschäftigten zu
nutzen wissen, dass beispielsweise die Piloten auch die Stimme fürs
Bodenpersonal, die Ärzte fürs Pflegepersonal erheben können und
wollen. Sonst sind es wieder die Unternehmer, die sich am Ende ins
Fäustchen lachen, und das kann nicht im Interesse der Beschäftigten
liegen. Egal, in welcher Gewerkschaft sie organisiert sind.

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