Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung dem Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens zugestimmt. Es wird nunmehr dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.
Das Gesetz schafft die Rechtsgrundlagen für ein einheitliches modernes Meldewesen und sorgt für einen effektiveren und effizienteren Vollzug des Melderechts. Es war im letzten Jahr heftig in die Kritik geraten, weil es den Einwohnermeldeämtern erlaubt hätte, persönliche Daten wie Namen und Adressen an Privatunternehmen zu verkaufen, wenn die Bürger nicht ausdrücklich widersprechen. Nach langwierigen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss, den der Bundesrat im September vergangenen Jahres angerufen hatte, ist diese Regelung nunmehr durch eine „Einwilligungslösung“ ersetzt worden. Eine automatische Datenweitergabe ist damit nicht mehr möglich.
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