Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes gebilligt. Es dient der Umsetzung der Europäischen Versuchstierrichtlinie in nationales Recht. Zudem ändert und ergänzt es das geltende Tierschutzrecht.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.
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