
Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erklärt, dass für Geburten ab dem 1. April 2025 neue Einkommensgrenzen gelten, ab denen der Anspruch auf Elterngeld entfällt. Zudem wurden die Möglichkeiten für einen parallelen Bezug von Elterngeld für Geburten bereits ab dem 1. April 2024 neu gestaltet.
Die meisten Fragen in diesem Zusammenhang sind:
– Wie wird das Einkommen für das Elterngeld berechnet?
– Wie wird mein Einkommen auf das Elterngeld angerechnet?
– Welche 12 Monate werden für das Elterngeld berechnet?
– Wie kann ich mein zu versteuerndes Einkommen reduzieren, um Elterngeld zu erhalten?
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat hierzu die wichtigsten Antworten veröffentlicht:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/neuregelungen-beim-elterngeld-fuer-geburten-ab-1-april-2024-sowie-ab-1-april-2025-228588
Und zur Höhe des Elterngeldes hat das Familienportal NRW wichtige Hinweise zusammengefasst:
https://www.familienportal.nrw/de/elterngeld/hoehe-des-elterngeldes