Im Jahr 2018 sind bei Unfällen auf den deutschen Autobahnen
424 Menschen ums Leben gekommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
weiter mitteilt, war nicht angepasste Geschwindigkeit für 196 beziehungsweise 46
% der Autobahn-Verkehrstoten mitverantwortlich. Auf Abschnitten ohne Tempolimit
war unangepasste Geschwindigkeit bei 45 % der Verkehrstoten eine Unfallursache
(135 von 301 Unfalltote), bei Streckenabschnitten mit Geschwindigkeitsbegrenzung
bei 50 % der tödlich Verunglückten (61 von 123 Unfalltote). Insgesamt starben 71
% der Todesopfer auf Autobahnen auf Strecken ohne Tempolimit. Allerdings liegt
laut der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) auch der Anteil von Strecken ohne
Geschwindigkeitsbegrenzung am gesamten Autobahnnetz bei 70 %, was den hohen
Anteil der Unfalltoten auf Strecken ohne Tempolimit relativiert.
Methodische Hinweise:
In der Verkehrsunfallstatistik können für jeden Unfall bis zu zwei allgemeine
Ursachen sowie pro Beteiligten bis zu drei personenbezogenen Ursachen erfasst
werden, die allesamt in verschiedenem Ausmaß zu einem Unfall beitragen können.
Die Kategorie „Nicht angepasste Geschwindigkeit“ nimmt auf § 3 der
Straßenverkehrsordnung Bezug: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell
fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist
insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den
persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung
anzupassen.“ Oft geht „nicht angepasste Geschwindigkeit“ auch mit mangelndem
Abstand einher. Zu geringe Abstände zwischen den Fahrzeugen gehören ebenfalls zu
den Hauptunfallursachen.
Die vollständige Zahl der Woche sowie weitere Informationen und Funktionen sind
im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
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