
Essen, 06. November 2012*****Vererben ist nicht einfach! Der plötzliche (ungeplante) Todesfall (Unfall/Herzinfarkt) zeigt in der Praxis immer wieder, wie sehr das Thema vernachlässigt wird. Man denkt, es sei alles geregelt und dann? Der oft gehörte Standardspruch lautet:“Ist mir doch egal, was nach meinem Tod passiert“. Die bittere Folge: Streit in der Familie, teure gerichtliche Auseinandersetzungen, Zerfall des Vermögens oder: Der Staat erbt! Nur jeder Vierte verfügt über einen letzten Willen.
„Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Sind Kinder vorhanden, erhält der überlebende Ehegatte allenfalls die Hälfte! Und wenn man stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, erbt ein/der Lebensgefährte/in gar nichts. Die „Alternative“, ein selbst verfasstes Testament, ist eben keine Alternative. Selbst verfasste Testamente sind oft fehlerhaft weil falsch abgefasst, unklar, widersprüchlich und/oder missverständlich. Eine Generalvollmacht, eine Betreuungsverfügung, ein Patiententestament und ein Testament – notariell beglaubigt – sind ein unbedingtes MUSS, wenn ein Nachlass zu regeln ist“, erklärt Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen.
Steuerberaterin Rau-Franz rät: „Durch Nichtstun nicht den Staat, nicht Großorganisationen, die einen Großteil an Verwaltungskosten verschlingen und nicht entfernte, unbekannte Verwandte erben lassen! Bedenken Sie Ihren Ehegatten/Ihren Lebenspartner gezielt! Und wenn Sie an Organisationen vererben und so helfen wollen: Gründen Sie eine Stiftung. Immer mehr Privatleute, Firmen und Organisationen gründen eine Stiftung. Zurzeit sind es 3.026 gemeinnützige Stiftungen in NRW. Es ist einfacher und kostengünstiger als Sie glauben“.
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