Niederländische Holding gründen – Steuervorteile für deutsche Freiberufler & Ingenieurbüros

Niederländische Holding gründen – Steuervorteile für deutsche Freiberufler & Ingenieurbüros
Sitz unserer Verwaltung (© Dutch Intraco Holding B.V.)
 

Die Dutch Intraco Holding B.V. unterstützt Freiberufler, Ingenieurbüros und IT-Unternehmen bei der Gründung und Verwaltung von Holdingstrukturen in den Niederlanden.
Gerade für deutsche Unternehmer bietet das niederländische Modell erhebliche steuerliche und administrative Vorteile – bei deutlich weniger Bürokratie und mehr Flexibilität.

Während Deutschland mit wachsender Bürokratie und unübersichtlicher Steuerpolitik kämpft, überzeugen die Niederlande durch ein unternehmerfreundliches, transparentes und effizientes System.
Erfahren Sie, warum sich immer mehr deutsche Selbständige für eine niederländische Holding entscheiden.

1. Steuerliche Vorteile der niederländischen Holding

Günstigere Unternehmenssteuern

Körperschaftsteuer in den Niederlanden:

19 % bis 200.000 € Gewinn

25,8 % auf darüber hinausgehende Gewinne

Deutschland: i. d. R. ca. 30 % (KSt + Gewerbesteuer)

? Ergebnis: Eine niederländische B.V. kann Gewinne deutlich günstiger thesaurieren und langfristig Vermögen aufbauen.

Steuerfreie Dividenden zwischen Holding und Tochter

Die Participation Exemption (deelnemingsvrijstelling) befreit Dividenden und Veräußerungsgewinne zu 100 % von der Körperschaftsteuer, wenn die Holding mindestens 5 % hält.
? Dadurch können Gewinne steuerfrei innerhalb der Holdingstruktur weitergegeben oder reinvestiert werden.

Optimierte internationale Steuerplanung

Die Niederlande verfügen über ein dichtes Netz von Doppelbesteuerungsabkommen, darunter mit Deutschland.
? Das reduziert Quellensteuern auf Lizenzen, Zinsen oder Managementleistungen – ideal für grenzüberschreitende Projekte.

2. Unternehmerische und rechtliche Vorteile

Haftungstrennung und Schutz des Vermögens

Eine Holding trennt operatives Risiko und Vermögenswerte:

Risiken verbleiben in der Tochtergesellschaft (z. B. „Ingenieurbüro NL-DE B.V.“)

Gewinne werden in der Holding geschützt und gesichert.

Flexible Gewinnverwendung

Gewinne in der Holding können steuerneutral reinvestiert werden – z. B. in Immobilien, Projektbeteiligungen oder neue Märkte.

Solange keine Ausschüttung an den Gesellschafter erfolgt, fällt keine persönliche Steuer an.

Leichtere internationale Expansion

Eine niederländische Holding vereinfacht die Gründung weiterer Tochterfirmen in Deutschland, Polen, Belgien oder anderen EU-Ländern.

Zudem genießen niederländische Holdings ein exzellentes internationales Image – professionell, stabil und seriös.

3. Geringere Verwaltungskosten und Zugang zu Fördermitteln

Kosteneffiziente Gründung

Gründungskosten einer B.V. bei Dutch Intraco: ab 1.850 – 2.250 € (inkl. Notar & Dolmetscher)

Kein Mindestkapital erforderlich (1 € reicht formal)

Einfachere Buchführung und Bilanzierung als bei einer deutschen GmbH-Holding

Zugang zu niederländischen Förderprogrammen

Niederländische Holdings sind förderfähig – auch bei Tätigkeiten in anderen EU-Ländern.

Förderbeispiele: RVO-Innovationsprogramme, Green Deals, Energie- und Nachhaltigkeitsprojekte.

4. Persönliche Vorteile für Freiberufler und Ingenieure

Flexiblere Gehalts- und Entnahmestruktur

Geschäftsführer einer B.V. können ihr Gehalt individuell anpassen, unter Berücksichtigung der D-NL-Sozialversicherungsabkommen.

Dividenden werden meist günstiger besteuert (ca. 26,9 %), oft mit weiterer Entlastung durch das Doppelbesteuerungsabkommen.

Vermögensaufbau in der Holding

Rücklagen, Immobilien oder Beteiligungen können steuerneutral verwaltet werden.

Die Holding dient gleichzeitig als Investmentplattform und Vermögensschutzinstrument.

5. Rechtliche Rahmenbedingungen

Ort der Geschäftsleitung:
Die tatsächliche Geschäftsführung sollte in den Niederlanden erfolgen. Dutch Intraco stellt hierzu reale Geschäftsadressen in Winschoten bereit – nur 16 km hinter der deutschen Grenze.

Freiberuflerstatus:
Freiberufliche Tätigkeiten gelten in der niederländischen B.V. als gewerblich. Das ist steuerlich meist unproblematisch, muss aber berücksichtigt werden.

Doppelbesteuerungsabkommen:
Eine saubere Anwendung des D-NL-Abkommens ist wichtig, insbesondere bei Geschäftsführergehältern.
? Eine steuerliche Beratung wird empfohlen.

Umsatzsteuerliche Behandlung:
Leistungen einer niederländischen B.V. an deutsche Kunden gelten als innergemeinschaftliche Dienstleistungen.
Eine Umsatzsteuerregistrierung in Deutschland kann notwendig sein.

6. Beispielrechnung: Steuervergleich

PositionDeutsche GmbHNL-Holding-StrukturGewinn vor Steuern250.000 €250.000 €Unternehmenssteuern74.562 €50.900 €Gewinn nach Steuern175.438 €199.100 €Dividendensteuer / Abgeltungsteuer46.276 €52.423 €Netto beim Gesellschafter129.162 €146.677 €Gesamtsteuerquote48 %41 %Steuervorteil pro Jahr“? 17.500 €

Zusätzliche Vorteile im Überblick

? Steuerfreie Reinvestition von Gewinnen
? Rechtssichere Haftungstrennung
? Optimale Struktur für EU-weite Expansion
? Einfacher Zugang zu Fördermitteln
? Nachhaltiger Vermögensaufbau unter günstigen Steuerbedingungen

Ihr Ansprechpartner in den Niederlanden

Dutch Intraco Holding B.V.
Burgemeester Schönfeldplein 13, Winschoten (NL)
Kontakt: m.ilgner@dutch-intraco.eu

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