Noerr LLP: Sichere Datenwolke – Noerr-Exerte Bräutigam fordert Lockerung des Cloud Computing-Verbots für Versicherungen,Ärzte und Anwälte

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Noerr LLP: Sichere Datenwolke – Noerr-Exerte Bräutigam fordert
Lockerung des Cloud Computing-Verbots für Versicherungen,Ärzte und
Anwälte

DGAP-Media / 23.03.2012 / 11:57

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Sichere Datenwolke – Noerr-Exerte Bräutigam fordert Lockerung des Cloud
Computing-Verbots für Versicherungen,Ärzte und Anwälte

Frankfurt, 23. März 2012. Lebens- und Krankenversicherungen,Ärzte und
Rechtsanwälte sollten zukünftig Cloud Computing-Anwendungen nutzen dürfen.
Diese Forderung an die Politik stellte Prof. Dr. Peter Bräutigam,
Datenschutzexperte und Partner der internationalen Kanzlei Noerr, auf dem
heutigen –Noerr Outsourcing Day–. Der Münchner Rechtsanwalt hält das sogar
strafrechtlich verbotene Auslagern von Daten z.B. fürÄrzte und Anwälte für
nicht mehr zeitgemäß: –Die Cloud ist meist sicherer als die Speicherung von
Daten auf lokalen Servern der einzelnen Kundenunternehmen–, sagt Bräutigam.
–In deröffentlichen Diskussion um Datensicherheit beim Cloud Computing
werden häufig tatsächlich nicht vorhandene Gefahren heraufbeschworen.–

–Für die Datensicherheit ist der Speicherort an sich zwar nicht
entscheidend–, sagt Bräutigam. Allerdings zeige sich in der Praxis, dass
gerade die lokalen Server von mittelständischen Unternehmen deutlich
unsicherer seien als professionelle Cloud-Dienste. Bräutigam: –Die hohen
technischen Anforderungen für die Sicherheit der Daten können
Cloud-Anbieter eher gewährleisten als firmeneigene IT-Abteilung, zumal die
Datenverarbeitung für die Kunden nicht zum Kerngeschäft gehört.–

Vor der Auslagerung der Daten in die Cloud müssten aber bestimmte
Mindestanforderungen erfüllt sein. Diese betreffen u.a. die Transparenz
(Insbesondere: Wo werden die Daten gespeichert; wie werden die Daten
verarbeitet), die technische Sicherheit sowie eine saubere vertragliche
Regelung der Auftragsdatenverarbeitung – international u.a. auch unter
Berücksichtigung der EU-Standardvertragsklauseln zum Datenschutz (so
genannte EU Model Clauses). –Wichtig ist zudem eine regelmäßige,
unabhängige Kotrolle durch anerkannte Prüfungsorganisationen, die die
Infrastruktur und Prozesse jeweils aktuell zertifizieren.–, betont
Bräutigam. –Die deutschen Datenschutzbehörden haben hierzu im Herbst 2011
mit der –Orientierungshilfe – Cloud Computing– der Arbeitskreise Technik
und Medien der Konferenz der Datenschutzbeauftragten pragmatische
Vorschläge vorgelegt.– Sind diese Mindestanforderungen erfüllt, spricht
nach Meinung von Bräutigam nichts gegen das Auslagern von Datenbeständen.

–Auch in besonders reglementierten Bereichen sollte die Nutzung von
Cloud-Diensten künftig möglich sein–, fordert Bräutigam darüber hinaus.
Insbesondere Lebens- und Krankenversicherer,Ärzte und Anwälte können von
den Vorteilen des Cloud Computings derzeit noch nicht profitieren. Hier sei
der Gesetzgeber gefordert, um die bisherigen Beschränkungen, die sich
insbesondere aus strafrechtlichen Normen ergeben, zu beseitigen.

–Datenschutz und Datensicherheit gehören zu den entscheidenden Faktoren für
den weiteren Erfolg des Cloud-Computings–, sagt Bräutigam. –Allerdings muss
in der Diskussion darüber auch sauber argumentiert werden – die häufig
pauschale Behauptung, Cloud Computing sei aus Sicht des Datenschutzes
generell zu unsicher, genügt dem jedenfalls nicht.–

Ende der Pressemitteilung

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23.03.2012 Veröffentlichung einer Pressemitteilung,übermittelt durch
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