Notebook, Smartphone&Co. dürfen im Urlaub aus bleiben

Essen, 23. August 2011******Jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland hat im Urlaub schon einmal gearbeitet. Das ergab eine Umfrage, die passend zu Urlaubsbeginn vom Meinungsforschungsinstitut YouGov durchgeführt wurde. 23 Prozent der Befragten räumten sogar ein, „häufig“ in der Freizeit zu arbeiten. Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des AGAD – Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Arbeitgeber keinen Anspruch darauf hat, dass sein Arbeitnehmer während des Urlaubs präsent bzw. erreichbar ist, denn der Urlaub diene allein der Erholung und Erhaltung der Arbeitskraft.

„Etwas anderes kann nur in ganz krassen Ausnahmefällen gelten, in denen auch ein Urlaubswiderruf in Frage kommt. Das könnte für den IT-Leiter gelten, wenn die Systeme abstürzen und auch kein externer Dienstleister die Daten retten und das System wieder zum Laufen bringen kann. Dann könnte der Arbeitgeber im Einzelfall einen Anspruch darauf haben, dass der Mitarbeiter gegen Erstattung der Flugkosten seinen Mittelmeerurlaub für wenige Tage unterbricht“, betont AGAD-Hauptgeschäftsführer Oliver K.-F. Klug.

Generell bedeutet das für den Arbeitnehmer: Notebook, Smartphone & Co. dürfen aus bleiben. Der Arbeitnehmer muss nicht „für Rückfragen zur Verfügung stehen“. Allerdings darf das jeder Arbeitnehmer selbst entscheiden. „Wen es beruhigt, im Urlaub morgens schnell seine Emails zu checken und zu wissen, dass nichts anbrennt, sollte das tun“, so Rechtsanwalt Klug.