NOZ: Nachricht zu Datenpanne bei Versicherungen

Datenpanne bei schwarzer Liste der
Versicherungen

Gesamtverband bestätigt: Gesetzliche Löschfristen nicht
eingehalten

Osnabrück.- Eine Datenpanne im Zusammenhang mit der schwarzen
Liste der Versicherungen ist jahrelang unerkannt geblieben. Das
berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstag). Demnach seien
im sogenannten Hinweis und Informationssystem (HIS), eine Art Schufa
der Versicherungswirtschaft, gesetzliche Löschfristen nicht
eingehalten worden. Das bestätigten HIS-Betreiber Informa aus
Baden-Baden und der Gesamtverband der deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) der Zeitung. Betroffen seien Lebens-
und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Entsprechende Vermerke über
Personen, die möglicherweise gegen einen Vertragsabschluss sprechen
könnten, seien hier statt nach den gesetzlich vorgeschriebenen vier
Jahren aufgrund eines Systemfehlers erst nach zehn Jahren gelöscht
worden. „Wir bedauern diesen Fehler außerordentlich“, teilte
Informa-Geschäftsführer Björn Hinrichs der NOZ schriftlich mit. Der
betroffene Bereich decke 2,5 Prozent des Informationssystems ab.
Insgesamt seien 4,5 Millionen Einträge gespeichert.

Aufgedeckt hatte laut NOZ die Datenpanne der Osnabrücker
Versicherungsmakler Matthias Helberg. Einem seiner Kunden sei die
Aufnahme in eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Verweis auf einen
Eintrag aus dem Jahr 2006 erschwert worden. Helberg habe daraufhin
den für das HIS zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz in
Baden-Württemberg eingeschaltet. Der teilte ihm Mitte Oktober mit,
der Vermerk hätte bereits am 31. Dezember 2010 gelöscht werden
müssen. „Die Betreiberin der HIS Datei hat somit rechtswidrig
gehandelt“, zitiert die NOZ aus dem Antwortschreiben. Ob es weitere
Fälle gegeben habe, konnten Informa und GDV nach Angaben der Zeitung
nicht sagen. Das Unternehmen aus Baden-Baden versuche derzeit anhand
von Protokollen zu rekonstruieren, welchen Versicherungen illegal
gespeicherte Daten übermittelt worden seien. Diese würden dann
informiert. Ob dies auch für die Versicherungsnehmer gelte, ließ der
GDV auf Nachfrage der NOZ offen.

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