NOZ: Tierschutzbund: Oberverwaltungsgericht muss Kükentöten stoppen

Tierschutzbund: Oberverwaltungsgericht muss
Kükentöten stoppen

Geflügelwirtschaft warnt vor schnellem Verbot – Gericht verhandelt
über Fälle aus NRW

Osnabrück. Der Deutsche Tierschutzbund knüpft klare Erwartungen an
das Verfahren zum millionenfachen Kükentöten, das ab Donnerstag vor
dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt wird.
Verbandspräsident Thomas Schröder sagte der „Neuen Osnabrücker
Zeitung“: „Wir setzen darauf, dass das Gericht sich nicht länger
verwirren lässt und zu einem klaren Urteil kommt. Das Töten von Küken
verstößt gegen das Tierschutzgesetz und muss beendet werden.“ Es sei
jahrzehntelang Zeit gewesen, die umstrittene Praxis zu beenden, aber
nichts sei passiert. „Jedes andere Urteil wäre ein ethischer Skandal
und würde von der großen Mehrheit der Gesellschaft nicht akzeptiert“,
warnte Schröder.

Die Richter in Leipzig verhandeln über Verbotsverfügungen aus
Nordrhein-Westfalen. Dort hatten Landkreise 2013 auf Weisung der
damaligen rot-grünen Landesregierung das routinemäßige Töten der
Brüder der Legehennen untersagt. Deutschlandweit werden jedes Jahr
etwa 50 Millionen männliche Küken direkt nach dem Schlupf getötet,
weil ihre Aufzucht als unrentabel gilt. Die Bundesregierung hat
technische Alternativen zum Töten gefördert, die bislang aber noch
nicht marktreif sind.

Die Geflügelbranche warnte deswegen vor einem vorschnellen Verbot
des Kükentötens. Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes
Deutsche Geflügelwirtschaft, sagte der „NOZ“: „Die Branche will die
Praxis beenden, aber dafür brauchen wir eine Übergangszeit.“ Werde
diese nicht eingeräumt, dann sei die Versorgung mit Eiern in
Deutschland nicht mehr gewährleistet, warnte Ripke. Schon jetzt liege
der Selbstversorgungsgrad bei 69 Prozent.

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