NOZ: Verbraucherschützer fordern verbindliche Mindestkriterien für regionale Produkte

Verbraucherschützer fordern verbindliche
Mindestkriterien für regionale Produkte

Vorstand Müller: Bund muss die Voraussetzungen schaffen – Handel:
Es gibt keine einfache Schablone für die Beschreibung regionaler
Produkte

Osnabrück. Wann darf sich ein Produkt regional nennen? Klaus
Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesvorstands (vzbv),
kritisierte gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ den „großen
Wildwuchs bei der Werbung mit Regionalität“. „Das verwirrt den
Verbraucher“, so Müller. Regionalität sei ein Versprechen, das klare
Erwartungen beim Verbraucher wecke. „Die Produkte müssen dieses
Versprechen einlösen. Nur wo Region drin ist, darf auch Region
draufstehen. Wer mit Regionalität wirbt, muss verbindliche
Mindestkriterien einhalten. Die Bundesregierung muss die
entsprechenden Voraussetzungen schaffen“, forderte er.

Eine einfache Schablone für die Beschreibung regionaler Produkte
gibt es für Franz-Martin Rausch, Hauptgeschäftsführer des
Bundesverbands des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH), allerdings
nicht: „Regionalität hat viele Gesichter. Sie kann sich in
politisch-administrativen Grenzen widerspiegeln, das wäre das
Bundesland oder der Landkreis. Aber auch Naturräume wie die
Lüneburger Heide oder Kulturlandschaften wie das Alte Land werden als
Region wahrgenommen“, so Rausch gegenüber der „NOZ“.

Er verweist auf eine Kennzeichnung, die es im Handel bereits gibt.
„Ein guter Ansatz, die regionale Vielfalt Deutschlands zu erfassen,
ist das Regionalfenster. Es zeigt, wo die Tomate gewachsen ist, wo
das Schwein gehalten und wo es zu Wurst verarbeitet wurde, und es
gibt an, wie hoch der Anteil regionaler Rohstoffe am Gesamtprodukt
ist.“

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