NRW-Sozialverband sieht Nachteile für Senioren und Behinderte durch Landesbauordnung

Die neue Landesbauordnung bringt nach Einschätzung des
Sozialverbandes gravierende Nachteile für Senioren. „Die Belange älterer
Menschen, vor allem mit Seh- und Hörbehinderung, werden in der neuen
Landesbauordnung nicht berücksichtigt“, sagte Markus Gerdes,
Landesgeschäftsführer des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), der Düsseldorfer
„Rheinischen Post“ (Dienstag). Die neuerdings geltenden DIN-Normen für
Privatwohnungen sähen beispielsweise nicht vor, dass Handläufe von Treppen
farblich vom Hintergrund abgesetzt werden müssten, führte Michael Spörke aus,
Abteilungsleiter Sozialpolitik beim SoVD. Auch unterschiedliche Farben von Wand
und Boden, die Sehbehinderten die Orientierung erleichtern würden, seien nicht
vorgeschrieben. Dasselbe gelte für Streifen auf den Trittstufen von Treppen.
Hörbehinderten wiederum würde eine Gegensprechanlage mit einem Lämpchen das
Leben erleichtern. NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) zeigt sich
gesprächsbereit: „Das Ministerium ist weiter mit Behindertenverbänden im
Austausch“, hieß es dort auf Anfrage. Die neue Landesbauordnung ist zwar bereits
im Januar 2019 in Kraft getreten. Die kritisierten Regelungen beruhen aber auf
DIN-Normen, von denen das NRW-Bauministerium jederzeit abweichen kann.

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