NRW will digitale Drohnen-Abwehr vorschreiben

Das Land NRW will gesetzlich festlegen lassen, dass verkaufte
Drohnen künftig so programmiert sein müssen, dass sie nicht mehr in Verbotszonen
über Haftanstalten und Flughäfen eindringen können. Eine entsprechende
Initiative kündigt NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) an. „Jede Drohne
über einer Justizvollzugsanstalt ist eine Sicherheitsstörung“, sagte er der
Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Dienstag). Er verwies darauf, dass die Zahl der
erfassten Drohnenflüge über NRW-Haftanstalten schnell zunehme. 2017 und 2018 gab
es jeweils drei Vorfälle. 2019 waren es bereits zwölf. Die Initiative zielt
auch auf den Schutz vor Flughäfen. „Ich kann mir vorstellen, dass unser Vorstoß
auch in anderen Bereichen wie beim wichtigen Thema Flugsicherheit hilfreich sein
könnte“, sagte Biesenbach. Laut Angabe der Deutschen Flugsicherung wurden im
vergangenen Jahr 125 Behinderungen durch Drohnen an deutsche Flughäfen
registriert. Konkret möchte NRW durchsetzen, dass die Landesjustizminister den
Bund dazu auffordern, das sogenannte Geo-Fencing im Europarecht zu verankern.
Das bedeutet, dass sensible Luftbereiche wie Gefängnisse und Flughäfen mit einem
virtuellen Zaun umschlossen werden und die mit entsprechenden Codes versehene
Drohne auf diese Weise daran gehindert wird, in den geschützten Luftraum
einzufliegen.

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