Verstöße gegen Düngevorgaben und
Dokumentationspflichten haben im Jahr 2017 NRW-weit zu Bußgeldern von
insgesamt knapp einer halben Million Euro geführt. Kontrolleure der
Landwirtschaftskammer – landläufig auch „Gülle-Polizei“ genannt –
forderten insgesamt 2519 Nährstoffvergleiche an, führten 1282
Kontrollen vor Ort durch und leiteten insgesamt 716 Verfahren ein.
Diese Zahlen nannte Kammersprecher Bernhard Rüb gestern auf
NRZ-Nachfrage. 476 Bußgelder wurden verhängt, sie summierten sich auf
genau eben jene 499 151,30 Euro – 30 000 Euro mehr als im Vorjahr.
Dabei waren 2016 insgesamt 520 Bußgelder verhängt worden. Die
Gesamtsumme der Bußgelder stuft Rüb als im Vergleich nicht so hoch
ein: „Jedes anständige Verkehrs-Blitzergerät in NRW bringt mehr Geld
ein.“ Das höchste in 2017 verhängte Einzel-Bußgeld lag bei 9500 Euro.
Als gravierender Verstoß gilt, wenn zu viel oder verbotenerweise im
Herbst gedüngt oder der sogenannte Nährstoffvergleich nicht geführt
wird. Dieser Vergleich ist eine Bilanz, welche die Bauern führen und
auf Anforderung vorlegen müssen.
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