Menschen, die einem Angehörigen oder einem engen
Freund ein Organ spenden, sollen danach vernünftig medizinisch
versorgt werden und keine wirtschaftlichen Nachteile haben. Was so
selbstverständlich klingt, soll – erst – jetzt Gesetz werden. Aktuell
sieht es noch so aus: Lebende Organspender werden zwar für ihre
menschliche Größe gelobt – siehe SPD-Fraktionschef Frank-Walter
Steinmeier, der seiner Frau eine Niere spendete und dafür allerorten
Respekt erntete. Läuft aber etwas schief, müssen sich Lebendspender
durch einen bürokratischen Dschungel kämpfen und werden im
schlimmsten Fall mit schweren gesundheitliche Beeinträchtigungen
allein gelassen. Der Gesetzentwurf ist also richtig und war
überfällig. Aber: Wer als Lebender ein Organ spendet, macht das vor
allem, weil ein geliebter Mensch Not leidet, nicht weil er materiell
abgesichert ist. Am generellen Problem, dem Mangel an Organspendern
in Deutschland, wird sich durch die Neuänderung allenfalls wenig
ändern. Damit sich die Zahl der Organspenden dem Bedarf annähert,
müssen endlich die zähen Beratungen über eine Neufassung des
Transplantationsgesetz zum Abschluss kommen.
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