Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist nur im
Katastrophenfall und ohne Einsatz von Waffen möglich. So steht es in
der Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht weichte diesen ehernen
Grundsatz 2012 auf, eine Lizenz zur Terrorbekämpfung erteilte es der
Bundeswehr aber nicht. In der Union gibt es schon lange das
Bestreben, die Truppe im Inneren zur Terrorabwehr einsetzen zu können
– das setzt zwingend eine Änderung des Grundgesetzes voraus, gegen
die sich breiter gesellschaftlicher Widerstand formieren würde. Jetzt
wird der Versuch durch die Hintertür unternommen: Mehrere
Hundertschaften Bundespolizei mit schweren Waffen und gepanzerten
Fahrzeugen – das ähnelt sehr einer kleinen Armee. Dass Frankreich als
mahnendes Beispiel herhalten muss, ist perfide, es ist ein Spiel mit
der Angst. Terroranschläge wie die von Paris verhindert auch eine
hochgerüstete Spezialeinheit nicht.
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