Bundesregierung leitet Ressortabstimmung zu
Gesetzentwurf ein
Das Bundesministerium für Umwelt, Bau, Naturschutz und
Reaktorsicherheit hat heute die Ressortabstimmung zu den
gesetzgeberischen Maßnahmen im Bereich der Fracking-Technologie
eingeleitet. Hierzu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein und Michael Fuchs:
Georg Nüßlein: „Wir haben uns bei der Erarbeitung des jetzt
vorliegenden Entwurfs intensiv eingebracht. Unser Ziel war dabei eine
differenzierte Regelung: Oberste Priorität hat der umfassende Schutz
von Mensch, Trinkwasser und Umwelt. Deswegen kann es zum jetzigen
Zeitpunkt und mit dem derzeitigen Wissensstand kein unkonventionelles
Fracking in Deutschland geben. Es geht jetzt darum, weitere
Erkenntnisse zu gewinnen und mögliche Umweltauswirkungen sorgfältig
zu untersuchen. Der Entwurf räumt deshalb Wissenschaft und Forschung
eine zentrale Stellung ein. Das steht dem Wissenschafts- und
Zukunftsstandort Deutschland gut zu Gesicht.“
Michael Fuchs: „Der differenzierte Ansatz zeigt: Auch bei Fracking
halten wir die Tür auf für Innovationen und technologischen
Fortschritt. Für die zukünftigen Weichenstellungen kommt der
Expertenkommission eine wesentliche Bedeutung zu. Das ist bei einem
so sensiblen Thema der richtige Weg. Denn es geht nicht um
Glaubenssätze, sondern um möglichst präzise Untersuchungen. Dies
ermöglicht der Entwurf. Für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort
ist das ein wichtiges Signal. Und für einen vernünftigen
Interessenausgleich zwischen Bürgern, Umwelt und Wirtschaft ist die
intensive Einbindung der Wissenschaft unerlässlich.“
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