Klimaschutz und Wirtschaftswachstum gehen Hand in
Hand
Am heutigen Dienstag findet auf Einladung von UN-Generalsekretär
Ban Ki Moon der Klimagipfel in New York statt. Die Konferenz ist ein
wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum neuen Klimaschutzabkommen, das
bei der UN-Klimakonferenz 2015 in Paris beschlossen werden soll und
alle Staaten zu einer Reduktion der Treibhausgase verpflichten soll.
Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein und der Beauftragte für
Klimaschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Jung:
Georg Nüßlein:
„Für den Erfolg der laufenden Klimaverhandlungen ist es
entscheidend, dass die Staaten schon jetzt Vorschläge erarbeiten und
deutlich aufzeigen, wie sie ganz konkret eine Reduktion der
Treibhausgase bei sich erreichen wollen. Deutschland und Europa
müssen dabei ihrer Verantwortung gerecht werden und den
Verhandlungsprozess aktiv voranbringen. Deshalb muss auf europäischer
Ebene an der bewährten Zieltrias aus Klimaschutz, Erneuerbaren
Energien und Energieeffizienz auch mit Blick auf das Jahr 2030
festgehalten werden. Diese Ziele müssen auch in Zukunft für alle
EU-Mitgliedsstaaten gleichermaßen gelten.“
Andreas Jung:
„Ambitionierter Klimaschutz und Wirtschaftswachstum gehen Hand in
Hand. Das wurde erst vor wenigen Tagen durch den
„New-Climate-Economy-Bericht“ belegt, der unter der Federführung des
Ökonomen Sir Nicholas Stern erarbeitet wurde. Er zeigt: Investitionen
in den Klimaschutz dämmen nicht nur den Klimawandel ein, sondern
führen auch zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Mit dem
„Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ und dem „Nationalen
Energieeffizienzplan“ sorgt Deutschland dafür, die selbstgesteckten
Ziele zu erreichen. Dabei muss ein Schwerpunkt bei der
Energieeffizienz gesetzt werden – und zwar vor allem mit
marktwirtschaftlichen Instrumenten. Durch eine steuerliche Förderung
der energetischen Gebäudesanierung können wir wichtige Impulse für
mehr Investitionen in die Energieeffizienz im Gebäudebereich setzen.
Auch der öffentlichen Hand kommt eine wichtige Vorbildfunktion zu:
Bund, Länder und Gemeinden sind gehalten, ihre Sanierungsquote im
Gebäudebestand deutlich zu erhöhen.“
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