Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat heute
den Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zur gesetzlichen
Regelung der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen beraten. Dazu
erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:
„Der jetzt im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments
ausgehandelte Kompromiss zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen
ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, birgt aber immer noch
eine Gefahr vor allem für die qualitativ hochwertige Wasserversorgung
in Deutschland. Unsere Kommunen müssen weiterhin die absolute
Wahlfreiheit haben, ob sie die Trinkwasserversorgung in Eigenregie
oder mit einem privaten Partner sicherstellen wollen – ganz gleich,
wie stark dieser beteiligt ist. Es ist nicht Aufgabe der
EU-Kommission, zu entscheiden, wie die Stadtwerke einer Kommune
intern strukturiert sind, ob sie mit anderen Kommunen
zusammenarbeiten wollen und ob und in welchem Umfang die Städte
private Unternehmen bei der Wasserversorgung ihrer Bürger
einbeziehen.
Wasser ist keine Handelsware wie Teppiche oder Bananen. Wir wollen
keinen Basar für unser wichtigstes Grundnahrungsmittel, das Wasser.
In Deutschland haben wir die höchsten Qualitätsstandards für
Trinkwasser weltweit. Wir müssen nicht ausländischen Großunternehmen
den Markt öffnen, um ihnen mehr Rendite zu verschaffen, während die
Einwohner von München, Köln, Hamburg oder Dresden ihr Leitungswasser
vorsichtshalber abkochen müssen. Da hört Liberalisierung auf. Die
CSU-Landesgruppe setzt sich deshalb weiterhin vehement dafür ein,
dass die Kommunen wie bisher allein entscheiden können, wie sie die
Trinkwasserversorgung ihrer Bürger organisieren wollen, Denn
Liberalisierung ist nicht alles und in den jetzt anstehenden
Verhandlungen in Brüssel geht es nicht bloß noch um
Bürokratie-Aspekte. Hier ist das Bundeswirtschaftsministerium, das
die geplanten Ausschreibungspflichten nach wie vor begrüßt, jetzt in
der Pflicht. Denn die Qualität von Trinkwasser ist mehr als ein
Spiegelstrich in den Auftragsbüchern.“
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