Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen erhöhen
Akzeptanz der Energiewende
Der Umweltausschuss im Deutschen Bundestag hat sich am heutigen
Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung mit dem Entwurf eines
Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von
Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen
im Baugesetzbuch beschäftigt. Hierzu erklärt der stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein:
„Mit der Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch setzt die
Koalition ein wichtiges Anliegen des Koalitionsvertrags um. Die
heutige Anhörung hat gezeigt: Wenn die Länder von der durch die
Gesetzesänderung eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen und
entsprechende Abstandsregeln zu Wohnbebauungen festlegen, dann kann
dies zu einer besseren Akzeptanz der Energiewende führen. Dies haben
insbesondere die Vertreter der Bürgerinitiativen zum Ausdruck
gebracht, in denen sich unmittelbar vom Ausbau der Windenergie
betroffene Bürger organisieren.
Die Länder bekommen ein wirkungsvolles Instrument in die Hand: Sie
können damit den Anliegen der Anwohner und der Sorge um das
Landschaftsbild Rechnung tragen. Eine wirtschaftliche Umsetzung der
Energiewende bleibt durch einen sinnvollen Zubau bei der Windenergie
weiterhin gewährleistet. Dass gleichzeitig die kommunale
Selbstverwaltung gewahrt wird, belegt der bayerische Gesetzentwurf,
mit dem der Freistaat von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen
will. Die Kommunen sollen dort nämlich von den geplanten
Mindestabständen durch kommunale Bebauungspläne abweichen können. Der
Standort von Windkraftanlagen wird somit in einem demokratischen und
transparenten Verfahren dort bestimmt, wo die Menschen direkt berührt
sind.
Die Energiewende als nationale Gemeinschaftsaufgabe bleibt auch
mit der Länderöffnungsklausel voll auf Kurs. Wer anderes behauptet,
der will bewusst eine Chance ungenutzt lassen, die Energiewende im
stärkeren Dialog mit den Menschen umzusetzen.“
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