Die Debatte um den Klimawandel motiviert inzwischen
viele Verbraucher, auch einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
Darum nutzen immer mehr Haushalte Ökostrom. Wie das
Bundesumweltministerium ermittelte, stieg der Anteil der „grünen“
Energie am Bruttostromverbrauch 2008 von 14,2 auf 15,1 Prozent. Doch
nicht jeder Ökostrom ist auch wirklich so sauber, wie der Verbraucher
annimmt. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte bei der Wahl
seines Ökostromanbieters auf Gütesiegel wie das TUVdotCom-Siegel von
TÜV Rheinland achten. „Dieses Signet bestätigt, dass der Strom zu 100
Prozent aus erneuerbaren Energien stammt, CO2-neutral ist und die
Anlagen den allgemeinen Umweltschutzstandards entsprechen“, erklärt
Kai Zitzmann, Fachreferent für Energieeffizienz und Energieberater
bei TÜV Rheinland.
Ratsam ist auch ein Preisvergleich zwischen den Anbietern, denn
die Unterschiede fallen deutlich aus. Allgemein setzt sich der
Strompreis aus dem variablen Arbeitspreis und einem
verbrauchsunabhängigen Grundpreis zusammen. „Welches Angebot das
passende ist, hängt vom individuellen Jahresverbrauch ab, der auf der
letzten Stromabrechnung steht“, erklärt der Energieexperte. Generell
gilt: Singlehaushalte, die wenig Strom verbrauchen, sollten auf einen
niedrigen Grundpreis achten. Für Familien mit höherem Stromverbrauch
ist ein geringer Arbeitspreis vorteilhaft. Außerdem lohnt es sich zu
prüfen, ob der Vertrag im Falle starker Preiserhöhungen das Recht auf
sofortige Kündigung vorsieht. Besser sind Verträge mit einer
Preisgarantie. „Dabei sollte der Preis mindestens drei bis sechs
Monate festgeschrieben sein“, rät Zitzmann.
Sich auf wesentlich längere Laufzeiten einzulassen ist indes
riskant, da Strompreise durchaus auch fallen können. Im Vorteil ist,
wer dann über einen Vertrag mit einer kurzen Kündigungsfrist, am
besten von einem Monat, verfügt. Jahresverträge und Festabnahmen mit
Vorkasse können zwar günstige Bedingungen bieten, doch beurteilt der
Energieberater solche Verträge eher kritisch: „Es besteht die Gefahr
der Unternehmensinsolvenz. Dann ist das bereits gezahlte Geld weg“,
so Zitzmann. Beim Preisvergleich mit längeren Verträgen sollten
Verbraucher zudem beachten: Die angebotenen Wechsel-Boni gelten
jeweils nur einmalig und werden in den Folgejahren nicht mehr
berücksichtigt.
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