Zum Diskussionsentwurf zur Reform der 
Investmentbesteuerung erklärt Mario Ohoven, Präsident des 
Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW):
   „Die Rahmenbedingungen in Deutschland für 
Finanzierungsalternativen müssen verbessert werden, um Impulse für 
Innovation und Wachstum zu setzen. Gerade Start-Ups und innovative 
Mittelständler brauchen neue Finanzierungsformen neben dem 
klassischen Bankkredit. Die vom Bundesfinanzministerium geplante 
Investmentsteuerreform geht in die falsche Richtung und schadet dem 
innovativen Mittelstand.
   Die vorgesehene Einführung einer Steuerpflicht für 
Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen an 
Kapitalgesellschaften trocknet private Finanzierungsquellen aus und 
gefährdet damit auch öffentliche Förderungen für junge Unternehmen, 
die meist auf Co-Finanzierung setzen. Was die öffentliche Hand in den
Gründerstandort Deutschland investiert, würde durch die 
Investmentsteuerreform konterkariert.
   Deutschland hat bei Wagniskapital riesigen Nachholbedarf: Während 
bei uns im Vorjahr nur rund 640 Millionen Euro an Venture Capital 
investiert wurden, waren es in den USA über 48 Milliarden Dollar. 
Ohne steuerliche Vorteile für Venture Capital hat diese 
Finanzierungsform in Deutschland keine Chance. Der Bundestag muss 
deshalb ein klares Bekenntnis für eine Gründer- und Unternehmerkultur
in unserem Land abgeben. Gewinne aus Veräußerungen von Anteilen an 
Start-Ups und innovativen Mittelständlern müssen für 
Eigenkapitalgeber wie Business Angels steuerfrei bleiben, wenn sie in
vergleichbare Unternehmen reinvestiert werden.“
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