Ostsee-Zeitung: Kommentar zur Sterbehilfe

Juristisch ist ein klärendes Wort gesprochen. Der
Wille eines todkranken Menschen, nicht mehr künstlich am Leben
erhalten zu werden sondern in Würde sterben zu können, ist demnach
höher zu bewerten als die vermeintliche Verpflichtung,
lebenserhaltende Maßnahmen bis zum bitteren Ende durchzuführen.
Anders gesagt: Mit anderen Worten: Das Selbstbestimmungsrecht des
Menschen hat über den Tod hinaus Anerkennung gefunden. Endlich, sagen
viele. Und wer jetzt von einem Sieg der Menschenwürde spricht, tut
dies bestimmt nicht zu Unrecht. Dennoch bleiben jene Restzweifel, die
kein Jurist der Welt jemals wird ausräumen können. Zweifel, die ihren
Ursprung in Moral, Ethik und vielleicht auch jener tiefsitzenden
Angst vor der Endgültigkeit solcher Entscheidungen haben, die bei
allen Fragen ums Sterben den Blick trübt. Und das ist nicht nur eine
Frage der Religion:. Es ist und bleibt eine Frage des eigenen
Gewissens – an einem nämlich hat sich nichts geändert: Der Tod nimmt
uns jede Chance auf die Zukunft, unwiderrufbar. Er markiert das Ende
der Hoffnung, zumindest in dieser Welt – und er kennt keinen
Unterschied zwischen passiver und aktiver Sterbehilfe und dem Tod auf
Verlangen. Wer da argumentiert, dass nicht nur Juristen hier das
letzte Wort haben dürfen, der liegt sicher nicht völlig falsch.

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Ostsee-Zeitung
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