Ostsee-Zeitung: Kreuzfahrer müssen ab 2012 tiefer in die Tasche greifen Tourismuspolitiker versuchen noch, drohenden Anstieg der Mehrwertsteuer auf Flusskreuzfahrten zu verhindern.

Rostock. Dem boomenden Kreuzfahrttourismus auf
deutschen Flüssen droht 2012 ein herber Dämpfer. Nach den Plänen der
Bundesregierung soll dann die ermäßigte Mehrwertsteuer für
Flusskreuzfahrten in Deutschland von derzeit sieben Prozent
entfallen. Kreuzfahrer müssen dann tiefer in die Tasche greifen und
den Steuersatz von 19 Prozent zahlen. Doch Tourismuspolitiker quer
durch alle Fraktionen versuchen noch, den drohenden kräftigen Anstieg
der Besteuerung in letzter Minute zu verhindern.

Der Vorsitzende des Tourismusausschusses des Bundestages Klaus
Brähmig (CDU) sagte der OSTSEE-ZEITUNG (Dienstagausgabe), er werde
seine Bemühungen noch nicht aufgegeben, die höhere Besteuerung zu
vermeiden. Er habe sich in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela
Merkel bzw. Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) gewandt, um ein
Auslaufen der Sonderregelung für Kreuzfahrten zu verhindern. Seit den
80er Jahren gilt für diesen Bereich der ermäßigte Mehrwertsteuersatz
von sieben Prozent. Wird diese Ausnahmeregelung nicht verlängert,
tritt ab 1. Januar 2012 automatisch der Satz von 19 Prozent in Kraft.
Auch der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung Ernst Burgbacher
(FDP) setzt sich für den bislang geltenden verringerten Steuersatz
ein. „Ich würde es gern sehen, wenn es bei der für die Reedereien und
Passagiere günstigen Regelung bleibt“, sagte er der Zeitung.

Der SPD-Tourismusexperte Hans-Joachim Hacker kritisierte, dass die
Bundesregierung in diesem Bereich willkürlich die Mehrwertsteuer
anhebe, auf eine Beseitigung der vielen Ausnahmeregelungen bei der
Umsatzsteuer dagegen verzichte. Die Kreuzfahrtreedereien kämen in
zusätzliche Schwierigkeiten, weil sie bei den Angeboten für das
kommende Jahr noch vom ermäßigten Steuersatz ausgegangen seien. Auch
würden die Unterschiede in der Besteuerung von Kreuzfahrten innerhalb
der EU noch verschärft, beklagte Hacker. Betroffen wären Kreuzfahrten
auf den deutschen Streckenanteilen auf Elbe, Rhein oder Donau,
ausgenommen sind Flussfähren.

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