Ostthüringer Zeitung: Jörg Riebartsch kommentiert: Formale Debatte

Wenn die Politik im Lande Thüringen ausgesetzt ist,
weil das Parlament nicht tagt und eine Landesregierung nur mehr die
Geschäfte führt, dann müssen eben formale Debatten herhalten. Zum
Beispiel über die Frage, wie kann man die Verfassung verstehen, wenn
es darum geht, einen Ministerpräsidenten zu wählen?

Am 5. Dezember wird sich Bodo Ramelow als Politiker der
Linkspartei für eine rot-rot-grüne Landesregierung zur Wahl stellen.
Da sein linkes Bündnis nur eine Stimme Mehrheit hat, fürchten manche,
dass er weder im ersten noch im zweiten Wahlgang eben diese eine
Stimme mehr für die erforderliche absolute Mehrheit erhält.

Damit die Vorgänger-Regierung nicht ewig geschäftsführend im Amt
bleibt, haben die Gestalter der Verfassung im Freistaat nach zwei
erfolglosen Wahlgängen die Hürde deutlich abgesenkt. Gewählt ist
dann, wer die meisten Stimmen bekommen hat, also die einfache
Mehrheit. Damit langt es sogar, wenn der Linke Ramelow sich einzig
und allein selbst wählt. Dass Landtagspräsident Christian Carius
hier seine Zweifel hat, ist putzig. Es ist ja nicht Ziel der
Verfassung, einen Ministerpräsidenten zu verhindern, sondern gerade
das Gegenteil, nämlich Hindernisse auszuräumen, wenn es in den ersten
beiden Wahlgängen nicht klappt. Das hängt wiederum damit zusammen,
dass die Landesregierung das oberste Organ der vollziehenden Gewalt
ist. Und diese Landesregierung existiert erst dann, wenn es einen
Ministerpräsidenten gibt, der Minister ernennen kann.

Der Einwand, es könne doch niemand Ministerpräsident sein, der
keine Mehrheit im Parlament besitzt, ist allerdings nicht ganz von
der Hand zu wischen. Es wäre ein äußerst mieser Start. Wenn
Rot-Rot-Grün es noch nicht mal schafft, einen Ministerpräsidenten zu
wählen, wie wollen sie dann erst fünf Jahre lang gemeinsam Politik
machen?

Es wirkt deshalb eher wahrscheinlich, dass die neuen Koalitionäre
gleich beweisen wollen, dass eine der seltenen Dreiparteien-Regierung
im Land schon zum Auftakt funktioniert.

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