Da haben die Kritiker offenbar recht behalten: Mit
dem gesetzlich verordneten Mindestlohn, der seit 2015 in Deutschland
gilt, ist ein bürokratischer Irrsinn entstanden. Selbst der
Linkspartei in Thüringen, die mit glühendem Eifer den Mindestlohn
verficht, ist aufgefallen, dass doppelte Dokumentationspflichten für
Arbeitgeber, die sich im Gestrüpp aus Arbeitszeitgesetz,
Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz verheddert haben,
nicht sinnvoll ist.
Die Sache mit dem Mindestlohn ist ohnehin vom Grundsatz her
schlecht gewebt. Löhne und Gehälter sind Angelegenheit der
Tarifparteien, von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Damit war
Deutschland tarifpolitisch immer gut unterwegs, denn die Handelnden
auf beiden Seiten der Verhandlungstische wissen, wie es um ihre
jeweilige Branche bestellt ist. Was beispielsweise für die
produzierende Automobilwirtschaft gar kein Thema ist, kann im
ertragsarmen Handwerk eine Katastrophe sein.
Aber nein, der Staat in Form der Großen Koalition musste ja mit
dem Aufsitztraktor alles auf einmal niedermähen. Dabei wurde auch ein
Problem abgesäbelt, das alsbald wieder kräftig sprießen wird: Der
Abstand im Gehalt zwischen meist ungelernten Mindestlöhnern und
gelernten Fachkräften ist an etlichen Stellen zu gering. Die
Beibehaltung der Tarifautonomie wäre deshalb der bessere Weg zu einem
mehrheitlich geforderten Mindestlohn gewesen.
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